Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe
Mit der zunehmenden Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe stellen sich auch (neue) Rechtsfragen mit Blick auf die gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII. Nicht zuletzt betreffen diese auch die SGB VIII-Reformen im Rahmen des 2021 verkündeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG).
In diesem Bereich stellen wir Ihnen Informationen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Handreichung des DIJuF: "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick"
Die Digitalisierung von Lebenswelten führt dazu, dass das Jugendamt seine Aufgaben, insbesondere was die Kommunikation mit den jungen Menschen und ihren Familien betrifft, zunehmend auch digital wahrnimmt. Die neue Handreichung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick", die im Kontext des Projekts "JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten" entstanden ist, bietet Orientierung dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen Jugendhilfeleistungen wie die Hilfen zur Erziehung oder die Jugendarbeit mit digitalen Gestaltungselementen zu erbringen sind und wie diese auch bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung eingesetzt werden können. Außerdem wird aufgezeigt, wie die Kinder- und Jugendhilfe auf die "neuen" Schutz- und Unterstützungsbedarfe, die bei jungen Menschen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung entstehen, reagieren kann.
Bei dieser neuen Handreichung handelt es sich um eine Kurzfassung des ausführlichen Rechtsgutachtens des DIJuF, das ebenfalls im Rahmen das Projekts "JAdigital" entstanden ist.
Rechtsgutachten des DIJuF "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe" (Dr. Janna Beckmann, Hannah Binder, Katharina Lohse)
Im Rahmen des Projekts "JAdigital" hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) das Rechtsgutachten "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Grundprinzipien, Leistungen, Schutzauftrag und strukturelle Bedingungen vor dem Hintergrund zunehmend digitaler Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen" verfasst.
Konkrete Aussagen zu den Befugnissen und Pflichten der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit Digitalisierung fehlen im SGB VIII bislang weitgehend, wenngleich mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zumindest die Notwendigkeit einer digitalen Ausstattung der Jugendämter im Rahmen der Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII sowie die Medienkompetenz als Inhalt der Familienförderung nach § 16 SGB VIII ausdrücklich aufgegriffen wurden.
Vor diesem Hintergrund ist es ein zentrales Anliegen dieses Rechtsgutachtens, das SGB VIII digitalisierungsspezifisch auszulegen und konkrete Befugnisse und Pflichten der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf die Berücksichtigung der digitalisierten Lebensräume herauszuarbeiten. Hierfür wird in Teil 1 zunächst ein übergreifender Blick auf Auswirkungen der Digitalisierung auf die Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe aus Perspektive der Kinderrechte geworfen. Anschließend werden in Teil 2 die konkreten Befugnisse und Pflichten der Kinder- und Jugendhilfe bei einzelnen ausgewählten Aufgaben und Leistungen im Hinblick auf Digitalisierung untersucht. Abschließend werden in Teil 3 die sozialdatenschutz- sowie organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung dargestellt.
Umsetzungs-Fachgruppen zum KJSG
Im Juni 2021 wurde das KJSG verabschiedet, das zentrale Reformimpulse aus der Fachdebatte der vergangenen Jahre aufnimmt und damit Entwicklungsperspektiven für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aufzeigt. Zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) sowie weiteren Expertinnen im September 2021 vier Fachgruppen initiiert, um gemeinsam mit Vertreter*innen aus Jugendämtern Umsetzungshürden zu identifizieren und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Über 100 Jugendämter sind der Einladung des DIJuF zur Mitwirkung gefolgt und beteiligen sich an dem auf zwei Jahre angelegten Arbeitsprozess mit unterschiedlichen digitalen Formaten.
Die vier Fachgruppen sind:
- Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
- Kooperation im Kinderschutz
- Weiterdenken in der Pflegekinderhilfe
- Die Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Umsetzung des KJSG
Jede Fachgruppe wird von einer Rechtsberater*in des DIJuF und einer weiteren Moderator*in mit entsprechender fachlichen Expertise begleitet. Inzwischen hat jede Fachgruppe mehrere Arbeitsprozesse erstellt und Ergebnisse im Rahmen einer Zwischentagung im Herbst 2022 veröffentlicht.
Sämtliche Produkte werden hier über die Webseite des DIJuF bereit gestellt.
Der Prozess der Umsetzungs-Fachgruppen zum KJSG ist beispielgebend für die Begleitung und Unterstützung von Reformen und Innovationen im Feld der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenwirken von Expert*innen und Verantwortlichen aus Wissenschaft, Recht und Praxis. JAdigital plant in vergleichbarer Weise den Prozess der Digitalisierung in der Kinder-und Jugendhilfe durch entsprechende Diskursformate zu unterstützen.