Beim Thema "Recht am eigenen Bild" sind Fachkräfte und Träger der Jugendsozialarbeit oft verunsichert. Diese, im Rahmen des Projekts "Di.Me. Digitale Methoden der (aufuschenden) Jugendsozialarbeit" entstandene Arbeitshilfe möchte daher zu Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Bildern von Personen im Internet beitragen. Hierzu wird die aktuelle Rechtslage beschrieben und es wird erklärt, was das "Recht am eigenen Bild" bedeutet.
Die Grundlagen zum "Recht am eigenen Bild" werden in dieser Handreichung allgemeinverständlich erklärt. Darüber hinaus enthält die Handreichung eine Muster-Einverständniserklärung, die von Fachkräften und Trägern der Jugendsozialarbeit verwendet werden kann, um das Einverständnis zur Aufnahme und ggf. Veröffentlichung bzw. dem Verteilen von Bildern von Jugendlichen, Kindern und auch Erwachsenen einzuholen und zu besprechen.