Kinderrechte
Kinderrechte sind Menschenrechte, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen. Der wichtigste internationale Vertrag ist das VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (VN-KRK) aus dem Jahr 1989. In Deutschland ist die Konvention geltendes Recht. Zentral sind vier Grundprinzipien: Nicht-Diskriminierung (Art. 2), Vorrang des Kindeswohls (Art. 3), Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) und Gehör und Berücksichtigung der Meinung (Beteiligung) (Art. 12). Digitale Tools können dazu beitragen, die Umsetzung der VN-KRK und anderer menschenrechtlicher Verträge zu erleichtern.
Dies kann zum Beispiel geschehen, indem die darin verankerten Kinderrechte bekannter gemacht werden, etwa auf Webseiten, über Social-Media-Plattformen oder durch Apps.
Da in Deutschland Kinderrechte noch immer nicht in unserer Verfassung verankert sind und auch in vielen Landesverfassungen wichtige Eckpfeiler fehlen, wie der Vorrang des Kindeswohls („best interests oft the child“) und Beteiligungsrechte, könnte über Online-Petitionsplattformen versucht werden, öffentlichen Druck gegenüber den Gesetzgebern in Bund und Ländern zu erzeugen, die Kinderrechte zu stärken.
Weitere Ideen sind E-Learning-Formate, z.B. für Verwaltungsmitarbeitende, um ihnen die Bedeutung von Kinder-/ Beteiligungsrechten für ihr alltägliches Handeln nahezubringen. Warum ist es wichtig, bei der Verkehrswegeplanung zu beteiligen und wie gelingt dies?
Mittlerweile gibt es viele gute Beispiele, wie Kinderrechte konkret erfahrbar umgesetzt werden können, z.B. in Kinderfreundlichen Kommunen. Online-Plattformen können dazu beizutragen, Best Practices einer breiteren Öffentlichkeit Tipps für die Umsetzung zu geben.
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise auf bereits bestehende oder sich entwickelnde nationale und internationale Angebote zu den o.g. Aspekten.