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Handreichung des DIJuF: Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe - Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn mit Adressat:innen per Messenger kommuniziert wird?

Die niedrigschwellige Kommunikation via Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp, Sinal, Threema etc.) ist seit einigen Jahren zentraler Bestandteil der Lebenswelten junger Menschen und ihrer Familien. Daher kann Messenger-Kommunikation auch  besonders geeignet sein, um mit jungen Menschen Kontakt zu halten. Fachkräfte im Jugendamt sehen sich daher mit der Frage konfrontiert, ob der Kontakt mit ihren Adressat:innen ebenfalls digital gestaltet werden sollte. Mit Hinweis auf den Datenschutz  wird die Nutzung von Messenger-Diensten zu diesem Zweck jedoch oft pauschal abgelehnt.

In der Handreichung "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn mit Adressat:innen per Messenger kommuniziert wird?" des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) werden vor diesem Hintergrund datenschutzrechtliche Grundlagen und Entscheidungskriterien für die Nutzung von Messenger-Diensten durch das Jugendamt aufgezeigt.

Hier können Sie die Handreichung "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn mit Adressat:innen per Messenger kommuniziert wird?" lesen.

Handreichung des DIJuF: "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick"

Die Digitalisierung von Lebenswelten führt dazu, dass das Jugendamt seine Aufgaben, insbesondere was die Kommunikation mit den jungen Menschen und ihren Familien betrifft, zunehmend auch digital wahrnimmt. Die neue Handreichung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick", die im Kontext des Projekts "JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten" entstanden ist, bietet Orientierung dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen Jugendhilfeleistungen wie die Hilfen zur Erziehung oder die Jugendarbeit mit digitalen Gestaltungselementen zu erbringen sind und wie diese auch bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung eingesetzt werden können. Außerdem wird aufgezeigt, wie die Kinder- und Jugendhilfe auf die "neuen" Schutz- und Unterstützungsbedarfe, die bei jungen Menschen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung entstehen, reagieren kann.

Bei dieser neuen Handreichung handelt es sich um eine Kurzfassung des ausführlichen Rechtsgutachtens des DIJuF, das ebenfalls im Rahmen das Projekts "JAdigital" entstanden ist.

Hier können Sie die DIJuF-Handreichung „Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick“ lesen.

Rechtsgutachten des DIJuF "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe" (Dr. Janna Beckmann, Hannah Binder, Katharina Lohse)

Im Rahmen des Projekts "JAdigital" hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) das Rechtsgutachten "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe. Grundprinzipien, Leistungen, Schutzauftrag und strukturelle Bedingungen vor dem Hintergrund zunehmend digitaler Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen" verfasst. 

Konkrete Aussagen zu den Befugnissen und Pflichten der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit Digitalisierung fehlen im SGB VIII bislang weitgehend, wenngleich mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zumindest die Notwendigkeit einer digitalen Ausstattung der Jugendämter im Rahmen der Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII sowie die Medienkompetenz als Inhalt der Familienförderung nach § 16 SGB VIII ausdrücklich aufgegriffen wurden.

Vor diesem Hintergrund ist es ein zentrales Anliegen dieses Rechtsgutachtens, das SGB VIII digitalisierungsspezifisch auszulegen und konkrete Befugnisse und Pflichten der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf die Berücksichtigung der digitalisierten Lebensräume herauszuarbeiten. Hierfür wird in Teil 1 zunächst ein übergreifender Blick auf Auswirkungen der Digitalisierung auf die Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe aus Perspektive der Kinderrechte geworfen. Anschließend werden in Teil 2 die konkreten Befugnisse und Pflichten der Kinder- und Jugendhilfe bei einzelnen ausgewählten Aufgaben und Leistungen im Hinblick auf Digitalisierung untersucht. Abschließend werden in Teil 3 die sozialdatenschutz- sowie organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung dargestellt.

Hier können Sie das Rechtsgutachten des DIJuF lesen!

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