Inklusion
Die Digitalisierung betrifft auch die Inklusion im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe. Digitale Angebote und Zugänge in einer inklusiv gestalteten Kinder- und Jugendhilfe sind barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Dies bedeutet, dass digitale Angebote für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von möglichen individuellen Beeinträchtigungen, zugänglich sein müssen. Digitale, inklusiv gestaltete Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe sollten allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe ermöglichen.Durch die SGB VIII-Reform und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) steht die Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Herausforderungen.
Eine bedeutende Veränderung betrifft die Zusammenführung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel, eine ganzheitliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten.
Um die Chancen der Digitalisierung in einer inklusiv gestalteten Kinder- und Jugendhilfe bestmöglich zu nutzen, müssen fachlich-konzeptionelle Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie organisatorische Fragen reflektiert weiterentwickelt werden.