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Kinder- und Jugendmedienschutz

Digitale Medien bieten Zugang zu Inhalten aus aller Welt. Manche davon können für Kinder und Jugendliche entwicklungsgefährdend sein (z.B. gewaltverherrlichende Inhalte). Der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz (JuSchG und JMStV) soll Kinder und Jugendliche durch Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung von Medieninhalten schützen. Der erzieherische Kinder- und Jugendmedienschutz stellt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aber vor Herausforderungen. Denn zwar sollen Kinder und Jugendliche einerseits hinreichend vor potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in digitalen Medien geschützt werden.

Andererseits gilt es aber auch, Kindern und Jugendlichen in einem alters- und entwicklungsangemessenen Rahmen bei deren Nutzung digitaler Medien autonome Erfahrungsmöglichkeiten zuzugestehen.

Zur Prävention von negativen Folgen der Nutzung von (digitalen) Medien kommt der Förderung von Medienkompetenz eine entscheidende Bedeutung zu. Dementsprechend ist es wichtig, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte „fit“ zu machen, um digitale Medien in ihrem Alltag selbstbestimmt, reflektiert, verantwortungsvoll und kreativ nutzen zu können. Von hoher Bedeutung ist diesem Zusammenhang auch die Vermittlung technischer Kenntnisse (z.B. zur Bedienung bestimmter Hardware und Software) und rechtlicher Informationen (z.B. im Hinblick auf Datenschutz und Urheberrecht im Internet).

In diesem Bereich informieren wir Sie unter anderem über Fachkonzepte und Ansätze aus der Praxis zur Umsetzung eines Kinder- und Jugendmedienschutzes in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie über aktuelle Publikationen und Veranstaltungen zu dieser Thematik.

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