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Kinderschutz/Inobhutnahme

Die Gewährleistung des Schutzauftrags bei einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII stellt eine der Kernaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe dar. Durch Digitalisierung ergeben sich für den Kinderschutz neue Potenziale - etwas im Hinblick auf eine schnellere und leichtere Vernetzung zwischen den relevanten Akteur*innen. Im Hinblick auf eine qualitätsvolle Gefährdungseinschätzung stellen sich für den Kinderschutz aber auch neue Fachfragen. Dies betrifft z.B. mögliche Chancen und Risiken des Einsatzes von digitalen Technologien wie Machine Learning und Künstlicher Intelligenz zur Diagnose und Prognose von Kindeswohlgefährdungen.

Vor dem Hintergrund dieser schwierigen und komplexen Thematik stellen wir Ihnen in diesem Bereich fachliche Einordnungen von Expert*innen aus der sozialpädagogischen Forschung und Praxis zu Chancen und Risiken digitaler Technologien im Kinderschutz zur Verfügung.

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