Beteiligung / Beschwerde
"Nichts über uns ohne uns" – dieser Leitspruch der Behindertenrechtsbewegung gilt auch für die Kinder- und Jugendhilfe. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärker verankert. Gestärkt hat das KJSG auch die Möglichkeit für junge Menschen und ihre Familien, sich an unabhängige Beschwerdestellen zu wenden. Beteiligungs- und Beschwerdeprozesse sind punktuell oder in Gänze auch digital umsetzbar.
Digitale Jugendbeteiligung kann für junge Menschen per se attraktiv sein. Zudem können Beteiligungs-Barrieren (z.B. für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund) durch digitale Tools reduziert werden. Somit können digitale Tools dazu beitragen, Beteiligung inklusiver zu gestalten. Gleichzeitig kann die Nutzung digitaler Tools aber auch mit dem Erfordernis einer teuren Ausstattung und mit Datenschutzproblemen verbunden sein, sodass andere Hürden entstehen.
Fest steht: Digitale Beteiligungsformen müssen denselben Qualitätsmaßstäben unterliegen wie nicht-digitale, setzen qualifiziertes Personal voraus und dürfen nicht zum Ersatz für andere Beteiligungsformen werden.
Ebenso wie die Beteiligung wurde durch das KJSG auch die Ombudschaft, d.h. eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdemöglichkeit für Kinder und Jugendliche, gestärkt. Abgesehen von E-Mails spielen digitale Tools bei den meisten Ombudsstellen beim Erstkontakt oder in der Beratung derzeit noch keine große Rolle. In manchen Bundesländern sind allerdings auch weitere Beispiele für den Einsatz digitaler Tools zu verzeichnen (z.B. WhatsApp, Instagram, TikTok, Podcasts, YouTube, Chats, Live-Chats oder Kontaktaufnahme über ein Kontaktformular).
Durch einen weiteren Ausbau niedrigschwelliger digitaler Zugänge zu Ombudsstellen kann es in Zukunft womöglich gelingen, dass sich mehr Kinder und Jugendliche von sich aus direkt an Ombudsstellen wenden, ohne dass dazu der "Umweg" über Eltern bzw. Fachkräfte nötig ist.