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Recht

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) trat 2017 in Kraft und beinhaltet zwei zentrale Ziele: die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene und die Schaffung einer IT-Infrastruktur, die allen Nutzer*innen einen einfachen elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglicht. Mit dem Themenfeld "Familie und Kind" sind konkrete Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe adressiert, die es im Rahmen des OZG umzusetzen gilt.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Gesetzestext.

Die Umsetzunsprojekte sowie weitere Informationen des Themenfelds "Familie und Kind" finden Sie hier.