Recht
Neuerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Online-Gefahren durch das Digitale-Dienste-Gesetz
Am 14.05.2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft, das die Umsetzung des europäischen „Digital Services Act“ (DSA) in Deutschland konkretisiert und die organisatorische Ausgestaltung für Deutschland festlegt. Mit dem Digital Services Act existiert erstmals ein EU-weiter Rechtsrahmen, der die Pflichten von Anbietern digitaler Dienste festlegt. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist dabei die zuständige Behörde für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Online-Gefahren (z.B. Cybermobbing, sexuelle Gewalt und Radikalisierung) in Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland. Die neu eingerichtete, unabhängige Stelle „KidD“ kontrolliert die Einhaltung des Digital Service Act in Bezug auf strukturelle Vorsorgemaßnehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Webseite der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) trat 2017 in Kraft und beinhaltet zwei zentrale Ziele: die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene und die Schaffung einer IT-Infrastruktur, die allen Nutzer*innen einen einfachen elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglicht. Mit dem Themenfeld "Familie und Kind" sind konkrete Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe adressiert, die es im Rahmen des OZG umzusetzen gilt.
Hier gelangen Sie zum vollständigen Gesetzestext.
Die Umsetzunsprojekte sowie weitere Informationen des Themenfelds "Familie und Kind" finden Sie hier.