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Onlinezugangsgesetz

Onlinedienst zu Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfe

Mit dem Themenfeld „Familie und Kind“ sind im Onlinezugangsgesetz (OZG) konkrete Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe adressiert. Unter Federführung des Landes Bremen wurden im Rahmen der OZG-Umsetzung verschiedene Leistungen digitalisiert.

Mit dem Onlinedienst www.hilfen-zur-erziehung-online.de werden Informationen zum Thema Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bereitgestellt. Zusätzlich zu umfangreichen Informationen bietet das Portal einen direkten Kontakt zu dem jeweils zuständigen Jugendamt an.

Nutzer*innen finden für eine allgemeine Beratung zu den vorhandenen Hilfeangeboten und dem Erstkontakt mit dem Jugendamt die Möglichkeit, digital ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Außerdem kann eine Online-Anfrage für eine Beratung zu konkreten Hilfeangeboten digital gestellt werden.

Zum Onlinedienst für die Hilfen zur Erziehung gelangen Sie hier.

Weitere Informationen zur Umsetzung des OZG-Themenfelds „Familie und Kind“ des Landes Bremen finden Sie hier.

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