Fachkonzepte / Handreichungen
JAdigital-Ergebnispapier: Mehr Beteiligung von Kindern unter sechs jahren durch Nutzung digitaler Tools am Beispiel von Beschwerdeverfahren in Kindertagesstätten
Digitalisierung und die gegenwärtige digitale Transformation der Lebenswelten haben auch die frühe Kindheit erreicht und fordern die pädagogischen und didaktischen Konzepte in Bildungsorganisationen, und damit auch in Kindertageseinrichtungen, heraus. Digitalität kann in Kitas als ein Zugang und als ein kindgerechtes Verfahren genutzt werden, um die persönlichen Rechte von Kindern anzuerkennen und zu fördern.
Vor diesem Hintergrund legen Dr. Severine Thomas & Dr. Sabrina Volk (Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Universität Hildesheim) in ihrem Ergebnispapier eine Konzeption vor, die an der Schnittstelle von Kinderrechten und digitaler Beschwerde ansetzt. Ziel ist dabei die Etablierung eines Verfahrens (unter Mitwirkung von Fachkräften und Kindern in Kitas), das Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder unter sechs Jahren niedrigschwellig und barrierefrei ermöglicht. So sollen Kinder selbst zu einer Mitwirkung an der Verwirklichung ihrer Rechte auf Förderung, Beteiligung und Schutz gemäß der UN-Kinderrechtekonvention (UN-KRK) angeregt werden, um dem Ziel von mehr Beteiligung, Schutz und Beschwerde besser gerecht werden zu können.
Zum sensiblen Umgang mit Kinderfotos und -videos in Institutionen und Organisationen. Wie wir das Risiko mindern können, dass pädokriminelle Täter*innen (online) veröffentlichte Aufnahmen von Kindern zweckentfremden
Fotos und Videos von Kindern und Jugendliche in alltäglichen Situationen werden mitunter online in teils drastischer Weise zweckentfremdet und sexualisiert. Diese Problematik wird durch neue technologische Entwicklungen, die eine Manipulation von Bildern und Videos ermöglichen, zusätzlich verschärft. Mit einem im Juni veröffentlichten Leitfaden sensibilisieren Save the Children und Jugendschutz.net nun Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindertageseinrichtungen und Vereine für diese Thematik und rufen zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Veröffentlichung aller Aufnahmen, die Kinder abbilden, auf. Der Leitfaden bietet nicht nur Hintergrundinformationen zur Thematik, sondern stellt auch anhand von Illustrationen Beispiele für riskante und weniger riskante Motive von Kindern gegenüber und gibt Empfehlungen zur Bildauswahl.
Hier können Sie den vollständigen Leitfaden lesen.
Rechtsgutachten: „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“
In einem vom Deutschen Kinderhilfswerk und von Campact e.V. beauftragten Rechtsgutachten, das Ende letzten Jahres veröffentlicht wurde, wird dargelegt, dass Influencer*innen, die Bilder oder Videos ihrer Kinder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, sich nicht selten im Bereich der Kindeswohlgefährdung bewegen. Die Gutachter*innen vertreten die Auffassung, dass es daher ein altersabgestuftes Schutzkonzept braucht und dass die derzeitigen Gesetze zum Kinderschutz im Falle von „Family-Influencing” nur unzureichend greifen. Vor diesem Hintergrund müsse der Schutz der „digitalen Persönlichkeit des Kindes” konkretisiert und anwendbar gemacht werden. In die Überwachung der Vorgaben seien zudem auch die Jugendämter und Landesmedienanstalten einzubeziehen.
Hier können Sie das vollständige Rechtsgutachten lesen.
Kinderrechte in der Kita im Kontext von Digitalität und Digitalisierung
In einem Beitrag des Online-Dossiers "Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung" beschreibt Frau Prof. Dr. Nadia Kutscher, dass die Auseinandersetzung mit dem Digitalen in der frühen Bildung viel mehr bedeutet, als digitale Medien in der Kita einzusetzen. Sie gibt anhand von sieben Dimensionen Anregung, wie Fachkräfte pädagogische Fragen rund um Digitalität und Medienbildung entwickeln können.
Hier gelangen Sie zu dem Dossier-Beitrag.
Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung
Durch die rasant fortschreitende Digitalisierung sind Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft stark geprägt von digitalen Medien. Vor diesem Hintergrund gehen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für Medienforschung und Medienpädagogik in einem fortlaufend erweiterten Dossier der Frage nach, wie gesellschaftliche Veränderungen durch Digitalisierung die Umsetzung von Kinderrechten gemäß UN-Kinderrechtskonvention betreffen.
In mehreren Beiträgen werden in dem Dossier unterschiedliche Perspektiven zu den Chancen auf Bildung und Teilhabe für junge Menschen in den Blick genommen. Thematisiert werden dabei u.a. die Rolle von Schule, Kita und Kinder- und Jugendarbeit sowie Familie, Peergroup und kommunalem Wohnumfeld.
Neben einer Erfassung zum Stand der Kinderrechte im digitalen Raum sollen auch Impulse und Perspektiven für eine Stärkung der Teilhabemöglichkeiten junger Menschen an unserer Gesellschaft gegeben werden. Ein Bestandteil des Dossiers ist auch ein FAQ zu Kinderrechten im Digitalen.
Hier gelangen Sie zu dem Dossier!
Kinder haben Rechte – auch bei der Mediennutzung!
Die Initiative "SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht." macht darauf aufmerksam, dass Kinderrechte auch im digitalen Raum gelten. Kinder, die Medien kompetent und sorgsam nutzen, können auf diese Weise auch ihr Recht auf Bildung, Freizeit, Spiel und Erholung ausüben, aber auch ihr Recht auf den Schutz der Privatsphäre und den Schutz vor Grausamkeit, vor Ausnutzung und Verfolgung wahren. Eltern sind in der Verantwortung, den Schutz dieser Rechte zu gewährleisten.
Hier finden Sie die entsprechende Handreichung der Initiative "SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht."