Stellungnahmen
Glücksspielelemente in Computerspielen und simuliertes Online-Glücksspiel (Stellungnahme des Fachverbands Medienabhängigkeit e.V.)
In einer aktuellen Stellungnahme macht der Fachverband Medienabhängigkeit e.V. deutlich, die Auffassung, digitale Spiele als
Kulturgut zu sehen, zu unterstützen; gleichzeitig jedoch glücksspielartige Inhalte (vor allem simuliertes Online-Glücksspiel) sehr kritisch zu bewerten. Basierend auf dem aktuellen Forschungsstand stellt der Fachverband seit Jahren einen Mangel an politischen Entscheidungen zu Regulierungsmaßnahmen fest, die die entsprechenden Anbieter zu mehr Schutzmaßnahmen verpflichten.Bereits am 11. Dezember 2023 veröffentlichte eine Expert*innengruppe ein umfassendes Gutachten für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), in dem klar benannt wird, dass Glücksspielelemente wie z.B. Lootboxen und erwerbbare spielimmanente Währungen, nach aktuellem Forschungstand sowohl ein problematisches Gaming- als auch ein problematisches Glücksspielverhalten fördern können.
Die vollständige Stellungnahme des Fachverbands Medienabhängigkeit e.V. finden Sie hier.
Deutsche Selbstkontrollen für Kinder- und Jugendmedienschutz:
Schlüsselakteure im digitalen Zeitalter (Pressemittteilung der FSM, FSF, FSK und USK)
Durch den Digital Services Act (DSA) gelten seit dem 17. Februar unmittelbar neue Vorgaben für Digitale Dienste. Diese betreffen unter anderem den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zur nationalen Durchführung des DSA lässt zwar noch auf sich warten, jedoch sind die deutschen Selbstkontrollen bereits vorbereitet.
Am 19. Februar 2024 haben Vorstandsvorsitzende und Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hierzu eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht.
Dr. Thorsten Naab (DJI) zur Vermittlung von Medienkompetenz in der frühkindlichen Bildung im "mehr merz – der Medienpädagogik-Podcast"
Dr. Thorsten Naab, Leiter der Fachgruppe „Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern“ beim Deutschen Jugendinstitut (DJI), kritisiert in einer Podcast-Folge vom 28. Februar 2024 des "mehr merz – der Medienpädagogik-Podcast" die Forderung nach Aussetzen der Digitalisierung in der Frühen Bildung. Der Wissenschaftler fordert u.a. eine stärkere Ausdifferenzierung in der Diskussion um das Thema Digitalisierung. Er sieht in der Vermittlung von Medienkompetenz im Rahmen der institutionellen frühkindlichen Bildung einen Vorteil, denn bereits heute sei der Alltag von Eltern und damit mittelbar auch der Alltag der Kinder stark von Medien geprägt. Eine Vermittlung ensprechender Kompetenzen über Fachkräfte sei daher ein guter Weg.
Mehr Informationen zum Inhalt der Podcast-Folge finden Sie hier.
Drogenverherrlichung bei TikTok & Co. weit verbreitet – Angebote dürften laut Gesetz nicht frei zugänglich für Minderjährige sein
Drogenverherrlichung und -verharmlosung sind bei rund 60 Prozent der geprüften Angebote zu finden, so das Ergebnis einer neuen Studie der Landesmedienanstalten im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Vor diesem Hintergrund fordern Burkhard Blienert (Drogenbeauftragter) und Dr. Marc Jan Eumann (KJM) mehr Verantwortung von Anbieter*innen und Plattformen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Porno-Plattformen müssen Kinder- und Jugendmedienschutz umsetzen - Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klagen gegen die Landesanstalt für Medien NRW ab
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Klagen von drei reichweitenstarken Porno-Plattformen gegen die Landesanstalt für Medien NRW zurückgewiesen. Die Plattformbetreiber, die alle zum Mindgeek Konzern gehören, wollten die für solche Angebote rechtlich vorgeschriebene Altersverifikation nicht umsetzen.
In allen drei Fällen entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt, die Klagen abzuweisen und bestätiget damit die Rechtsauffassung der Landesanstalt für Medien NRW und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die Landesanstalt für Medien NRW geht seit 2019 gegen die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch frei zugängliche Pornografie im Internet vor.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zieht positive Bilanz: Neue Mitglieder, neue Verfahren und erhöhte Transparenz
In einer Pressemitteilung vom 21. April 2023 berichtet Caudia Mikat, Geschäftsfüherin der FSF, dass immer mehr Streaming-Plattformen die Angebote der FSF für ihre Jugendschutzprüfung nutzen. Die Prüfungsverfahren der FSF wurden im letzten Jahr reformiert und es wurden technische Klassifizierungstools integriert, um Prozesse zu vereinfachen und die Transparenz der Prüfung zu erhöhen. Wie Mikat weiter erläutert, werde die Entscheidung aber weiterhin nicht von einem Algorithmus bestimmt, sondern von Menschen, da es für eine differenzierte Jugendschutzbewertung die menschliche Expertise brauche.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Stand und Entwicklung des internationalen Kinder- und Jugendmedienschutzes
Viele Gefahren im Netz haben ihren Ursprung im Ausland und eine Annäherung der Schutzsysteme verschiedener Staaten könnte die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung erleichtern. Vor diesem Hintergrund erstellte das Institut für Europäisches Medienrecht im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein erstes vergleichendes Gutachten zum Kinder- und Jugendmedienschutz in sechs Staaten (Australien, Frankreich, Italien, Japan, Polen und Vereinigtes Königreich).
Es zeigte sich, dass alle untersuchten Staaten vor ähnlichen Herausforderungen stehen: z.B. in Form eines allgemeinen Anstiegs der Onlinezeit von Kindern und Jugendlichen. Beim Umgang mit diesen und weiteren Herausforderungen waren jedoch Unterschiede festzustellen.
Das Gutachten bietet wertvolle Hinweise zu spannenden Ansätzen und Best-Practice-Lösungen.
Hier gelangen Sie zu dem Rechtsgutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht.
Das Netz kennt keine Grenzen? Der Jugendmedienschutz auch nicht!
Medienregulierer*innen aus Belgien, England, Frankreich, Zypern und Deutschland haben eine internationale Arbeitsgruppe zum Thema Altersverifikation gebildet und treffen sich zu regelmäßigen internationalen Arbeitsrunden. Dabei sollen Informationen über die jeweiligen rechtlichen Zuständigkeiten und praktische Erfahrungen mit Durchsetzungsmaßnahmen ausgetauscht, Erkenntnisse aus Forschung und täglicher Arbeit miteinander geteilt und Einschätzungen zur Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit von Technologien zur Altersverifikation diskutiert werden. Ein gemeinsames Statement wurde bereits veröffentlicht.
Hier gelangen Sie zu einer Pressemitteilung über die internationale Arbeitsgruppe der Medienregulierer*innen mit weiterführenden Informationen.
Das gemeinsame Satement der Medienregulierer*innen finden Sie hier.
Bayerische Landeszentrale für neue Medien setzt KI für Recherchezwecke ein
Mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz haben Jugendschützer*innen der bayerischen Medienaufsicht ihre Schlagkraft deutlich erhöht. Wie die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Rahmen der Vorstellung des Jugendschutzberichts 2023 im Medienrat der BLM mitteilte, habe ein KI-Werkzeug im vergangenen Jahr fast 1400 Verdachtsfälle im Internet per automatisierter Suche gemeldet. Im Detail werden die Fälle dann von Expert*innen bewertet.
Hier gelangen Sie zu dem Jugend- und Nutzerschutzbericht 2022 für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).
LWL: „Memorandum Pädagogik : Medien : Abhängigkeit“
Die Koordinierungsstelle Sucht des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) veröffentlichte im Herbst 2022 ein Memorandum für eine gesunde Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Zielgruppe sind Eltern, Pädagog*innen und Akteur*innen der Suchthilfe. Das „Memorandum Pädagogik : Medien : Abhängigkeit – Gesundheit für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt“ entstand aus einer Klausurwoche einer Expert*innengruppe und kann hier eingesehen werden.
Gesetz Digitale Dienste: Befürchtungen des Netzwerkes zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Das Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention formuliert in einem offenen Brief an die Bundesregierung Bedenken gegenüber dem geplanten Gesetz über Digitale Dienste. Die Interessen der Kinder der EU würden nicht in höchstem Maße gewahrt. Vielmehr seien sie sogar in verschiedener Hinsicht gefährdet. Die Unterzeichner*innen fordern dazu auf, das Kindeswohl verstärkt in den Fokus zu rücken. Weitere
Informationen bezüglich des offenen Briefes finden Sie hier.
Safer Internet Day: Vernetzung und Engagement von Kindern im Internet
Anlässlich des Safer Internet Days, der am 08.02.2022 stattfand, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum besser umzusetzen. Um die digitale Meinungsäußerung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu vereinfachen, bedürfe es kindgerechter, sicherer Internetzugänge sowie Medienkompetenzförderung. Einen ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier.
Eurochild: Children’s rights in the DAS
Eurochild hat einen gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) geschickt, um Maßnahmen für den Schutz, die Sicherheit und die Privatsphäre von Kindern im Internet zu ergreifen. Der Rechtsakt für digitale Dienste (DSA) ist eine EU-Gesetzesinitiative, die darauf abzielt, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzenden geschützt sind, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Gemeinsam mit weiteren Organisationen fordert Eurochild die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen Teil des endgültigen Abkommens bleiben und dass die Verordnung ausdrücklich durch EU- und internationales Recht zu den Rechten des Kindes untermauert wird.
Hier geht es zu einer deutschsprachigen Zusammenfassung des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe.
Hier geht es direkt zum Brief an die Berichterstatter*innen (englischsprachig).