Stellungnahmen
Drogenverherrlichung bei TikTok & Co. weit verbreitet – Angebote dürften laut Gesetz nicht frei zugänglich für Minderjährige sein
Drogenverherrlichung und -verharmlosung sind bei rund 60 Prozent der geprüften Angebote zu finden, so das Ergebnis einer neuen Studie der Landesmedienanstalten im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Vor diesem Hintergrund fordern Burkhard Blienert (Drogenbeauftragter) und Dr. Marc Jan Eumann (KJM) mehr Verantwortung von Anbieter*innen und Plattformen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Porno-Plattformen müssen Kinder- und Jugendmedienschutz umsetzen - Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klagen gegen die Landesanstalt für Medien NRW ab
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Klagen von drei reichweitenstarken Porno-Plattformen gegen die Landesanstalt für Medien NRW zurückgewiesen. Die Plattformbetreiber, die alle zum Mindgeek Konzern gehören, wollten die für solche Angebote rechtlich vorgeschriebene Altersverifikation nicht umsetzen.
In allen drei Fällen entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt, die Klagen abzuweisen und bestätiget damit die Rechtsauffassung der Landesanstalt für Medien NRW und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die Landesanstalt für Medien NRW geht seit 2019 gegen die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch frei zugängliche Pornografie im Internet vor.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zieht positive Bilanz: Neue Mitglieder, neue Verfahren und erhöhte Transparenz
In einer Pressemitteilung vom 21. April 2023 berichtet Caudia Mikat, Geschäftsfüherin der FSF, dass immer mehr Streaming-Plattformen die Angebote der FSF für ihre Jugendschutzprüfung nutzen. Die Prüfungsverfahren der FSF wurden im letzten Jahr reformiert und es wurden technische Klassifizierungstools integriert, um Prozesse zu vereinfachen und die Transparenz der Prüfung zu erhöhen. Wie Mikat weiter erläutert, werde die Entscheidung aber weiterhin nicht von einem Algorithmus bestimmt, sondern von Menschen, da es für eine differenzierte Jugendschutzbewertung die menschliche Expertise brauche.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Stand und Entwicklung des internationalen Kinder- und Jugendmedienschutzes
Viele Gefahren im Netz haben ihren Ursprung im Ausland und eine Annäherung der Schutzsysteme verschiedener Staaten könnte die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung erleichtern. Vor diesem Hintergrund erstellte das Institut für Europäisches Medienrecht im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein erstes vergleichendes Gutachten zum Kinder- und Jugendmedienschutz in sechs Staaten (Australien, Frankreich, Italien, Japan, Polen und Vereinigtes Königreich).
Es zeigte sich, dass alle untersuchten Staaten vor ähnlichen Herausforderungen stehen: z.B. in Form eines allgemeinen Anstiegs der Onlinezeit von Kindern und Jugendlichen. Beim Umgang mit diesen und weiteren Herausforderungen waren jedoch Unterschiede festzustellen.
Das Gutachten bietet wertvolle Hinweise zu spannenden Ansätzen und Best-Practice-Lösungen.
Hier gelangen Sie zu dem Rechtsgutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht.
Das Netz kennt keine Grenzen? Der Jugendmedienschutz auch nicht!
Medienregulierer*innen aus Belgien, England, Frankreich, Zypern und Deutschland haben eine internationale Arbeitsgruppe zum Thema Altersverifikation gebildet und treffen sich zu regelmäßigen internationalen Arbeitsrunden. Dabei sollen Informationen über die jeweiligen rechtlichen Zuständigkeiten und praktische Erfahrungen mit Durchsetzungsmaßnahmen ausgetauscht, Erkenntnisse aus Forschung und täglicher Arbeit miteinander geteilt und Einschätzungen zur Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit von Technologien zur Altersverifikation diskutiert werden. Ein gemeinsames Statement wurde bereits veröffentlicht.
Hier gelangen Sie zu einer Pressemitteilung über die internationale Arbeitsgruppe der Medienregulierer*innen mit weiterführenden Informationen.
Das gemeinsame Satement der Medienregulierer*innen finden Sie hier.
Bayerische Landeszentrale für neue Medien setzt KI für Recherchezwecke ein
Mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz haben Jugendschützer*innen der bayerischen Medienaufsicht ihre Schlagkraft deutlich erhöht. Wie die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Rahmen der Vorstellung des Jugendschutzberichts 2023 im Medienrat der BLM mitteilte, habe ein KI-Werkzeug im vergangenen Jahr fast 1400 Verdachtsfälle im Internet per automatisierter Suche gemeldet. Im Detail werden die Fälle dann von Expert*innen bewertet.
Hier gelangen Sie zu dem Jugend- und Nutzerschutzbericht 2022 für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).
LWL: „Memorandum Pädagogik : Medien : Abhängigkeit“
Die Koordinierungsstelle Sucht des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) veröffentlichte im Herbst 2022 ein Memorandum für eine gesunde Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Zielgruppe sind Eltern, Pädagog*innen und Akteur*innen der Suchthilfe. Das „Memorandum Pädagogik : Medien : Abhängigkeit – Gesundheit für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt“ entstand aus einer Klausurwoche einer Expert*innengruppe und kann hier eingesehen werden.
Gesetz Digitale Dienste: Befürchtungen des Netzwerkes zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Das Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention formuliert in einem offenen Brief an die Bundesregierung Bedenken gegenüber dem geplanten Gesetz über Digitale Dienste. Die Interessen der Kinder der EU würden nicht in höchstem Maße gewahrt. Vielmehr seien sie sogar in verschiedener Hinsicht gefährdet. Die Unterzeichner*innen fordern dazu auf, das Kindeswohl verstärkt in den Fokus zu rücken. Weitere
Informationen bezüglich des offenen Briefes finden Sie hier.
Safer Internet Day: Vernetzung und Engagement von Kindern im Internet
Anlässlich des Safer Internet Days, der am 08.02.2022 stattfand, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum besser umzusetzen. Um die digitale Meinungsäußerung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu vereinfachen, bedürfe es kindgerechter, sicherer Internetzugänge sowie Medienkompetenzförderung. Einen ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier.
Eurochild: Children’s rights in the DAS
Eurochild hat einen gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) geschickt, um Maßnahmen für den Schutz, die Sicherheit und die Privatsphäre von Kindern im Internet zu ergreifen. Der Rechtsakt für digitale Dienste (DSA) ist eine EU-Gesetzesinitiative, die darauf abzielt, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzenden geschützt sind, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Gemeinsam mit weiteren Organisationen fordert Eurochild die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen Teil des endgültigen Abkommens bleiben und dass die Verordnung ausdrücklich durch EU- und internationales Recht zu den Rechten des Kindes untermauert wird.
Hier geht es zu einer deutschsprachigen Zusammenfassung des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe.
Hier geht es direkt zum Brief an die Berichterstatter*innen (englischsprachig).